Köppel Gerhard
Pfarrgasse 33
7000 Eisenstadt
Köppel Gerhard
Bahngasse 4
7350 Oberpullendorf
Riegerbau GmbH
Ortenhofenstraße 255
8225 Pöllau
Planungsatelier Steinwendtner GmbH
Wiener Straße 34
3100 St. Pölten
Baumeister Ing. Christian Stadler
Blütenweg 9
4191 Vorderweissenbach
ato planung + bauleitung
Schedlerstraße 1
6900 Bregenz
Gedankensprung Baumanagement & Planung GmbH
Vierthalergasse 8/1
1120 Wien
Baumeister Hebenstreit GmbH
Gleinker Hauptstraße 3a
4407 Steyr
Planmas GmbH
Hauptstraße 39
8311 Markt Hartmannsdorf
Bau- u. Holzbaumeister Franz Pühringer
Vorderanger 2
4163 Klaffer a. Hochficht
Statik & Planung Baumeister Büro DI Ulrich Horny
Linzer Straße 2
4490 St. Florian
Patrick Kalin Bauplanung GmbH
Nibelungenstraße 23
6845 Hohenems
Andreas Hofer architektur
Dietmannsdorf 34
8181 St. Ruprecht an der Raab
Dreier Bau GmbH
Hauptstraße 25b
6706 Bürs
ALBE Alfred Beilschmidt e.U.
Alois Ebner Straße 1
3150 Wilhelmsburg
Kalb Baumanagement GmbH
Bildgasse 10
6850 Dornbirn
Baumeister Schosser Thomas
Enzianfeld 20
9908 Amlach
Der Energieausweis zeigt, wie viel Energie zum Beheizen des Gebäudes notwendig ist. Die wichtigste Kennzahl ist der Heizwärmebedarf. Der Wert wird als Energiezahl bezeichnet. Je geringer diese Energiekennzahl ist, desto geringer sind die zu erwartenden Heizkosten. Was ist seit 2012 dazu gekommen? Seit dem Jahre 2012 sind noch weitere Werte auszuweisen, die Auskunft über die ökologische Qualität der Haustechnik geben.
Bei dem Verkauf, der Vermietung oder Verpachtung eines Gebäudes muss ein Energieausweis vorgelegt und ausgehändigt werden, dies besagt das Energieausweis-Vorlage-Gesetz 2012. Schon im Immobilieninserat besteht die Pflicht über den energietechnischen Zustand des Gebäudes zu informieren. Der Verkäufer muss dadurch die Gesamtenergieeffizienz offenlegen.
Energieausweis Österreich: Wer ein Gebäude verkaufen, vermieten oder verpachten will benötigt zwingend einen Energieausweis. Auch für den Neubau ist ein Energieausweis vorgeschrieben.
Die Kennwerte des Energieausweises drücken den energetischen Ist-Zustand des Gebäudes aus und ermöglichen somit den Vergleich mit anderen Gebäuden. Der Ausweis ordnet jedem Gebäude eine bestimmte Energieklasse zu. Der Käufer kann sich somit vorab ausrechnen, welche Energiekosten auf ihn zukommen.
Die Standards in diesem Bereich werden immer höher, da es mehr um Vergleichswerte geht. Der durchschnittliche Wärmeverbrauch sinkt und somit werden die Versäumnisse beim Energieverbrauch zunehmend stärker durch Preisminderungen bestraft.
Nicht nur beim Verkauf oder beim Vermieten ist Ausweis wichtig, schon während dem behördlichen Bauverfahren muss ein Energieausweis ausgestellt werden. Auch bei einer umfassenden Sanierung oder einem Zubau muss eine energetische Beurteilung erfolgen.
Bei abbruchsreifen Wohngebäuden, bei Ferienhäusern oder bei freistehenden Gebäuden mit weniger als 50m² Gesamtnutzfläche gibt es keine zwingende Vorlage des Energieausweises.
Wenn kein Energieausweis vorgelegt wurde, ist es dem Käufer möglich auf eigene Kosten einen Energieausweis erstellen zu lassen und dem Verkäufer zu verrechnen. Anderenfalls kann der Käufer die Aushändigung auch gerichtlich erwirken. Die Vorlage des Energie-Ausweises ist zwingend nötig um die Gesamtenergieeffizienz zu sehen.
Die Kosten des Energieausweises hängen einerseits sehr stark von der jeweiligen Immobilie ab, andererseits von der Honorarnote der Ausstellenden Behörde.
Es gibt zwei Arten von Energieausweise:
Kosten: Der kostengünstigere Verbrauchsausweis zieht nur die Verbrauchswerte der vergangenen Jahre heran. Die Aussagekraft hängt sehr stark vom Verhalten der Bewohner ab.
Der Bedarfsausweis hingegen berechnet sich aus Daten zur Bauweise, Heizungsanlage und anderen relevanten Faktoren. Er ist somit aussagekräftiger, jedoch kostet er auch mehr.
Für Wohngebäude mit mehr als 4 Wohneinheiten und vor November 1977 gebaut, ist der Bedarfsausweis Vorschrift. Alle anderen Wohngebäude können zwischen den beiden Arten wählen. Denkmalgeschützte Gebäude sind von der Pflicht des Energieausweises ausgenommen.
Der Energieausweis wird von Experten berechnet. Der errechnete Wert ergibt den Heizwärmebedarf für ein Jahr. Es wird eine Aussage über den gesamten Energiebedarf des Hauses möglich.
Zur Ausstellung bestimmt sind:
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